Wir begrüßen Sie ganz herzlich in unserem neu gestalteten Onlineshop. Wir hoffen Ihnen eine ansprechende Seite anbieten zu können auf der Siesich leicht zurecht finden und schnell fündig werden.
Wir arbeiten rund um die Uhr daran unser Sortiment von bereits 80 Artikeln zu erweitern, ein Besuch lohnt sich deshalb allemal. Falls Sie über neue Artikel in unserem Sortiment informiert werden wollen, tragen Sie sich doch einfach kostenlos und unverbindlich in unseren Newsletter ein und seien Sie der erste der die Neuheiten bestellen kann.
Wir wünschen ihnen noch viel Spaß und sind für Anregungen, Fragen oder Kritik gerne für Sie da.
Ihr Tabakpflanzenshop-Team
Bei der verkauften Ware handelt es sich um Duft- oder Dekozwecke.
Achtung Rechtliches!
Tabakblätter sind keine Tabakwaren im steuerrechtlichen Sinn, daher werden sie nicht mit Tabaksteuer besteuert
Zu Tabakwaren werden sie erst dann, wenn sie zu Zigarettentabak, Pfeifentabak usw.verarbeitet werden.
Das Bedeutet: Wenn Sie vorhaben, aus den Tabakblatt Tabakwaren herzustellen,sind Sie selbst für die Versteuerung verantwortlich.
Falls Sie also Tabakwaren herstellen möchten, beachten Sie das Tabaksteuergesetz!
HTTPS://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html#BJNR187010009BJNG000100000
Andere Verwendungen sind steuerfrei.
Zum Beispiel Tabakblätter, die Sie zum Herstellen von Wand,- Tisch,- Türenschmuck usw. einsetzen oder als Dekorationsartikel verwenden, müssen nicht versteuert werden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.